Greifensteinstraße 44, 09427 Ehrenfriedersdorf info@zwoenitztal-greifensteine.de

Weg und Regelungen zur Förderung

Der Ablauf der LEADER-Förderung wird mittels des Verfahrensablaufes widergespiegelt.

pdfVerfahrensablauf LEADER 2023 27

 

 

 

 

 

 

 

Eine begleitende Beratung von der Projektidee über die Vorbereitung der Antragsunterlagen bis hin zur Antragseinreichung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde erhalten Sie beim Regionalmanagement. Wir empfehlen Ihnen, schon in einem frühzeitigen Stadium der Planung Ihres Vorhabens Kontakt mit uns aufzunehmen und einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Das Vorhabenauswahlverfahren sowie die Beratung im Regionalmanagement sind kosten- und gebührenfrei.

Zur Vorbereitung eines Beratungstermins bitten wir Sie, das Projektdatenblatt auszufüllen und dem Regionalmanagement vorab zu zusenden.

pdfProjektformular LEADER-Förderung / 2in1 – von der Projektidee zum Vorhabenantrag

Nutzen Sie das kostenfreie Beratungsangebot des Regionalmanagements. Gern vereinbaren wir mit Ihnen einen konkreten Beratungstermin.

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Auswahlkriterien

Die Vorhabenauswahl erfolgt auf Grundlage der LES Zwönitztal-Greifensteinregion anhand von Auswahlkriterien im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets.

Eine stufenweise Prüfung aller zum Stichtag eingereichten Einzelvorhaben erfolgt in drei Schritten.

Die Kohärenzkriterien (ja/nein-Kriterien) dienen der Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit nach Maßgabe übergeordneter Leitfäden und Richtlinien. Alle Kohärenzkriterien müssen zum Zeitpunkt der Auswahl von Vorhaben durch das Entscheidungsgremium erfüllt sein. Vorhaben, welche die Kohärenzkriterien nicht erfüllen, sind von der Förderung ausgeschlossen. Sie werden abgelehnt.

Die Prüfung des regionalen Mehrwertes stellt fest, inwieweit das Vorhaben geeignet ist, gegenüber von Standardmaßnahmen einen Mehrwert für die lokale ländliche Entwicklung zu erbringen. Nur wenn diese Kriterien erfüllt sind, erbringt das Vorhaben einen regionalen Mehrwert. Ist dies nicht der Fall, gilt die Mehrwertprüfung als nicht bestanden und das Vorhaben wird abgelehnt.

Pruefschritte

Die handlungsfeldbezogenen Rankingkriterien ergeben einen Punktewert des Vorhabens. Sie führen zur Reihenfolge und zur Auswahl der besten Vorhaben im Rahmen des bekanntgegebenen Budgets. Wird die Mindestpunktzahl nicht erreicht, kann das Vorhaben keine Berücksichtigung finden.

pdf  Beschreibung der Vorhabenauswahl

Vorhaben, die im Rahmen des für diesen Aufruf bereitgestellten Fördermittelbudgets keine Berücksichtigung finden, werden abgelehnt. Diese können bei einem weiteren Aufruf erneut eingereicht werden.

Auswahlentscheidung innerhalb einer EG-Sitzung

Das EG = Entscheidungsgremium hat eine wichtige Funktion: Die Vertreter entscheiden als regionales Gremium über die Förderwürdigkeit der vorgelegten Anträge im Rahmen der Förderrichtlinie LEADER/2023 (Votum der Region). Ein positives Votum des Entscheidungsgremiums für ein Vorhaben ist Voraussetzung für einen Fördermittelantrag.

Mehr zum Gremium erfahrenplus link

Die Auswahlentscheidung des Entscheidungsgremiums behält nur befristet ihre Gültigkeit. Innerhalb eines festgelegten Zeitraumes ist der Antrag auf Förderung bei der Bewilligungsstelle einzureichen.

Erst ab Eingang des Fördermittelantrages bei der Bewilligungsbehörde darf mit dem Vorhaben begonnen werden, alles andere wäre förderschädlich.

HINWEIS:

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das Programm „Internetbasierte Antragstellung Förderung (IAF)“. Für die Beantragung einer Förderung benötigen Sie zwei Registriernummern. Hinweise und die Formulare hierzu finden Sie unter: www.laendlicher-raum.sachsen.de/richtlinie-leader-2023-2027

Bewilligungsstelle der LEADER Region Zwönitztal- Greifensteinregion ist:

Dienstsitz:

Landratsamt Erzgebirgskreis
Referat Förderung Ländlicher Raum
Bergstraße 7
09496 Marienberg

Ansprechpartner:

Herr Jens Uhlmann
Tel.: 03735 - 601-62 74
Fax: 03735 - 601-62 36
E-Mail: jens.uhlmann@kreis-erz.de

Die Dokumente zur Beantragung der Auszahlung der Fördermittel erhalten Sie unter folgendem Link:
 
(Gültig für ausgewählte Vorhaben bis 2022)

Hinweise zur Einhaltung der Informations- und Publizitätsvorschriften

(Gültig für ausgewählte Vorhaben bis 2022)

 

1. Internetseite

Über Vorhaben, die mit Mitteln des ELER kofinanziert werden, hat der Begünstigte die Öffentlichkeit wie folgt zu informieren, dies gilt für alle Vorhaben unabhängig von der Höhe der öffentlichen Unterstützung.

Falls der Begünstigte eine für professionelle/berufliche/gewerbliche Zwecke genutzte Internetseite betreibt (gilt auch für Internetauftritte von Verbänden, Vereinen, Landkreisen, Kommunen etc.), hat der Begünstige während der Durchführung des Vorhabens (Zeitraum vom Vorhabenbeginn bis zum Erhalt des Endfestsetzungsbescheides) die Öffentlichkeit auf der Internetseite über folgende Inhalte zu informieren:

- eine Kurzbeschreibung des Vorhabens

- die Ziele und mögliche Ergebnisse des Vorhabens (für die möglichen Ergebnisse ist eine durch den Begünstigten formulierte kurze Textpassage an gleicher Stelle zu platzieren)

- die Verwendung der EU-EPLR-Logokombination und des LEADER-Logos

bis2022 13 LEADER DurchfuehrungLES angjpg 

- hierzu ist das entsprechende Layout, dass auf der Publizitätsseite des EPLR unterhttps://www.smekul.sachsen.de/foerderung/publizitaetsmassnahmen-der-beguenstigten-des-eplr-2014-2020-6341.html als Download bereitgestellt ist, zu verwenden, z.B.

bis2022 13 LEADER DurchfuehrungLES angjpg

2. Erläuterungstafel

Bei Vorhaben mit einer öffentlichen Unterstützung von mehr als 50.000 € ist eine Erläuterungstafel an einem für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Ort anzubringen. (Wird mit Bewilligungsbescheid zugeschickt)

3. Informationstafel /Bauschild

Bei Vorhaben mit einer öffentlichen Unterstützung von mehr als 500.000 € ist eine Informationstafel/ ein Bauschild anzufertigen und an einem für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Ort aufzustellen.

4. Informations- und Kommunikationsmaterial

Sind Informations-und Kommunikationsmaterial Gegenstand des Fördervorhabens gelten gesonderte Publizitätspflichten. (u.a. die Verwendung der Logokombination bzw. des LEADER-Logos auf den Titelblättern von Veröffentlichungen) Die Veröffentlichungen müssen außerdem Verweise (z.B. im Impressum) auf die für den Inhalt zuständige Verwaltungsbehörde in Form der nachstehenden Textpassage enthalten:

"Zuständig für die Durchführung der ELER- Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.“

Der Nachweis des Begünstigten ist mit dem ersten und letzten Auszahlungsantrag anhand eines Screenshots/ bzw. Fotos zu erbringen.

Alle weiteren Informationen zur Informations- und Publizitätsvorschrift zum Sächsischen EPLR 2014 - 2020 finden Sie unter den folgenden Link: https://www.smekul.sachsen.de/foerderung/publizitaetsmassnahmen-der-beguenstigten-des-eplr-2014-2020-6341.html bzw. gehen Ihnen als Anlage zum Bewilligungsbescheid zu.

Eine Nichteinhaltung der Informations- und Publizitätsvorschriften kann zu Sanktionen (Kürzung der Förderung) führen.

Hinweise zur Einhaltung der Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen

 Welche Logos sind zu verwenden?

Zwingender Förderhinweis zur Kennzeichung von LEADER-Vorhaben:

DE H Kofinanziert von der EU POS web

Konkrete Hinweise zur Einbindung des Emblems werden mit dem Bewilligungsbescheid übermittelt.

Zusätzlicher Hinweis auf die Zuständigkeit der LEADER-Region Zwönitztal-Greifensteine: Logo Verein RGB 72dpi

 
Wie und wo sind die Logos sichtbar zu machen?
  1. Internetauftritt und/ oder Social Media

Gültig für alle Vorhaben unabhängig der Zuwendungshöhe

Über Vorhaben, die mit Mitteln des ELER kofinanziert werden, hat der Begünstigte die Öffentlichkeit wie folgt zu informieren, dies gilt für alle Vorhaben unabhängig von der Höhe der öffentlichen Unterstützung.

Falls der Begünstigte eine für professionelle/berufliche/gewerbliche Zwecke genutzte Internetseite betreibt (gilt auch für Internetauftritte von Verbänden, Vereinen, Landkreisen, Kommunen etc.), hat der Begünstige während der Durchführung des Vorhabens (Zeitraum vom Vorhabenbeginn bis mind. zum Ende der Zweckbindungsfrist) die Öffentlichkeit auf der Internetseite über folgende Inhalte zu informieren:

• eine Kurzbeschreibung des Vorhabens

• die Ziele und mögliche Ergebnisse des Vorhabens

• die Verwendung des Emblem der Union wie in 1. abgebildet

DE H Kofinanziert von der EU POS web

 > Layoutvorgaben und Download-Dateien werden auf folgender Website zur Verfügung gestellt: https://www.smekul.sachsen.de/foerderung/oeffentlichkeitsarbeit-der-beguenstigten-11947.html?_cp=%7B%7D

• die Verwendung des Logos der LEADER-Region Zwönitztal-Greifensteine mit dem Zusatz „unterstützt durch die LEADER-Region Zwönitztal-Greifensteine“

Logo Verein RGB 72dpi

> Logo wird bei Mitteilung der Auswahlentscheidung übermittelt


  1. Internetauftritt und/ oder Social Media

 Gültig für alle Vorhaben unabhängig der Zuwendungshöhe

Auf Veröffentlichungen (Broschüren, Faltblätter, Flyer, Mitteilungsblätter, Lehrgangsmaterialien, Präsentationen, audiovisuelles Material, etc.) und Plakaten der aus dem ELER-finanzierten Vorhaben und Aktionen ist die Kofinanzierung durch die Union deutlich sichtbar hervorzuheben. Dies erfolgt mit dem Aufbringen des Emblems der Union inkl. Schriftzug.

Die Aufbringung des Emblems der Union gilt auch für Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaterial, das von den Begünstigten auf freiwilliger Basis erstellt wurde.

Weiterhin ist das Logo der LEADER-Region Zwönitztal-Greifensteine einzubinden.

• Verwendung des Emblem der Union wie in 1. Abgebildet

DE H Kofinanziert von der EU POS web
> Layoutvorgaben und Download-Dateien werden auf folgender Website zur Verfügung gestellt:
https://www.smekul.sachsen.de/foerderung/oeffentlichkeitsarbeit-der-beguenstigten-11947.html?_cp=%7B%7D

• die Verwendung des Logos der LEADER-Region Zwönitztal-Greifensteine mit dem Zusatz „unterstützt durch die LEADER-Region Zwönitztal-Greifensteine“

Logo Verein RGB 72dpi
> Logo wird bei Mitteilung der Auswahlentscheidung übermittelt


  1. Erläuerungstafel

    wird automatisch mit dem Bewilligungsbescheid von der Bewilligungsbehörde übersendet

Bei LEADER-Vorhaben mit einer öffentlichen Unterstützung von mehr als 10.000 € ist eine Erläuterungstafel an einem für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Ort anzubringen.

VorhabenLES

Nachweis über die Einhaltung

Der Nachweis des Begünstigten ist mit dem ersten und letzten Auszahlungsantrag anhand eines Screenshots/ bzw. Fotos zu erbringen.

WICHTIG Eine Nichteinhaltung der Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen kann zu Sanktionen (Kürzung der Förderung) führen.

 

Quelle und weiterführende Informationen

Alle weiteren Informationen zur Informations- und Publizitätsvorschrift zum GAP-Strategieplan 2023 - 2027 finden Sie unter folgendem Link bzw. gehen Ihnen als Anlage zum Bewilligungsbescheid zu.

 

Die hier aufgeführten Informationen zu den "Vorschriften zur Veröffentlichung ab 2024" gibt es auch als PDF-Download:

pdf Einhaltung Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen

mitgliedskommunen

Verein zur Entwicklung der
Zwönitztal-Greifensteinregion e.V.

Regionalmanagement
Greifensteinstraße 44
09427 Ehrenfriedersdorf

phone +49 (0) 37346 687-10 /-11 /-17

phone +49 (0) 37346 687-20

mailinfo@zwoenitztal-greifensteine.de

Tourismusnetzwerk "Greifensteinregion"

phone+49 (0) 37346 687-21 /-22 /-23

phone+49 (0) 37346 687-0 (Tourist-Information Greifensteine)

mailinfo@greifensteine.de

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